GbR – Zivilrechtsgesellschaft

Die GbR ist eine Gesellschaftsform, die den Zusammenschluss von zwei oder mehr natürlichen oder juristischen Personen darstellt. Beide Personen sind gleichberechtigt und gleichzeitig Partner oder Geschäftsführer. In einem Vertrag verpflichten sich beide, das kommerzielle Ziel zu verfolgen oder es für kommerzielle Zwecke auszuüben.

Leitfaden zur Gründung einer GbR:

Firmenname: Hier sind die Namen der Gründer in Bezug auf die Beilage GbR und ggf. ein Unternehmensgegenstand anzugeben

Vereinbarung mit dem Partner: Dies kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Es wird jedoch empfohlen, Rechtsstreitigkeiten schriftlich im Vertrag zu vermerken

Anfangskapital: Die Aktionäre sind persönlich verantwortlich, ein Anfangskapital ist nicht erforderlich

Ämter und Behörden: Eine Eintragung in das Handelsregister ist nicht erforderlich. Alles was Sie brauchen ist folgendes:
Eine Firmenregistrierung
Registrierung der GbR bei der IHK oder der Handwerkskammer und der Bundesagentur für Arbeit
eine Mitteilung an die Geschäftsstelle im Falle des Rücktritts eines Aktionärs, einer Änderung des Geschäftsgegenstandes oder der GbR

Finanzamt: Es wird empfohlen, selbst zum Finanzamt zu gehen, da die Steuerkennzahl schneller ist

Buchhaltung: Nur eine Kongressrechnung (EÜR) und Gehaltsabrechnung für Mitarbeiter erforderlich

Konto: Ein Handelskonto ist nicht obligatorisch, aber nützlich, um Kosten und berufliches und persönliches Einkommen voneinander zu trennen.

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