Handelsregister

Alle wichtigen Informationen zu einem Unternehmen oder einer Firma werden im Handelsregister eingetragen. Das Handelsregister stellt die Transparenz von Unternehmen bei Rechtsgeschäften sicher und stellt sicher, dass die Parteien oder Vertragsunternehmen vor Informationen geschützt sind. Alle Unternehmer (Kaufleute) sind nach HGB § 1 Abs. 2 zur Eintragung in das Handelsregister (Aufschlüsselung nach geografischer Zugehörigkeit) verpflichtet

Kleinunternehmer, Selbstständige und Unternehmen des bürgerlichen Rechts (GbR) sind nicht zur Registrierung verpflichtet, sondern müssen nur beim Handelsamt registriert werden.

Es wird zwischen HR A und HR B unterschieden. Dies bedeutet, dass das Handelsregister in zwei Abteilungen unterteilt ist: in HR A Einzelunternehmen und Personengesellschaften (z. B. OHG, GmbH & Co. KG, KG, AG & Co. KG) und in HR B und AG ist eingetragen.

Folgende Informationen sind im Handelsregister hinterlegt:

Vorname
Rechtsform
Aktienkapital
Gegenstand
Informationen für Aktionäre
Die Bevollmächtigten der Firma (zB Zeichnungsberechtigte)
Haftpflichtversicherung

Jeder deutsche Staatsbürger kann das Handelsregister einsehen und wichtige Informationen über eingetragene Unternehmen finden. So werden beispielsweise Informationen zu Insolvenzverfahren auch in der Personalabteilung gespeichert.

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